Ingenieurbüro Bullerjahn

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Energiesparnachweise gemäß der EnEV 2007

Für Neubauten, bauantragspflichtige Umbauten sowie für umfassende Sanierungen sind durch die EnEV Grenzwerte der Dämmqualität und des Energieverbrauches vorgeschrieben. Diese Werte werden im sogenannten Energiesparnachweis ermittelt. Hierbei werden die Dämmwerte von Außenwänden, Dächern und sonstigen Hüllflächen berechnet, das Volumen und die Oberflächen ermittelt und die Lüftungsverluste sowie die Art der Heizung und Trinkwassererwärmung berücksichtigt; zusätzlich werden auch die Schichtaufbauten auf Tauwasserausfall untersucht.

Der fehlerhafte Einbau von Dämmstoffen und Sperrschichten kann zum Niederschlag von Wasser im Bauteil oder seiner Oberfläche führen, wodurch nicht nur die Dämmwirkung nachlässt, sondern auch Schimmel entstehen kann oder im Extremfall sogar tragende Holzbalken verfaulen.

Was ist dann der Energiepass?

Der Energiepass oder Energieausweis ist im Grunde die Kurzfassung des Energiesparnachweises. Durch eine Vergleichsskala kann man damit auch als Laie die Größe des Energieverbrauches einschätzen. Zusätzlich zu den Gelegenheiten, bei denen man einen Energiesparnachweis vorlegen muss, wird der Energiepass auch dann vorgeschrieben, wenn man ein bestehendes Objekt verkaufen oder vermieten möchte.

Und was ist der Unterschied zwischen „bedarfsorientiert“ und „verbrauchsorientert“?

Der bedarfsorientierte Energiepass ist die Zusammenfassung eines zu erstellenden Energiesparnachweises. Ihm können Sie zugleich entnehmen, ob das Gebäude die zulässigen Grenzwerte einhält oder nicht.

Der verbrauchsorientierte Energiepass wertet einfach den Verbrauch mindestens der letzten drei Jahre aus, und rechnet bezogen auf das Klima, den Leerstand und das Gebäudevolumen den tatsächlichen Energieverbrauch aus. Dieser Nachweis ist nicht mehr gültig, wenn das Gebäude dämm- oder anlagentechnisch saniert wurde.

Seit wann braucht man das?

Rauchender Schlot Bei Wohngebäuden, die bis 1965 fertiggestellt wurden, gilt der Stichtag 1. Juli 2008, bei später errichteten der 1. Januar 2009 und bei Nichtwohngebäuden der 1. Juli 2009. Wenn es für das Gebäude bereits einen Energiebedarfsausweis nach einer älteren Version der EnEV oder einen Wärmebedarfsausweis nach der Wärmeschutzverordnung von 1994 gibt, so gilt dieser als Energiepass, und zwar zehn Jahre lang nach dem Datum der Ausstellung.

›› Aktuelle EnEV (pdf aus www.bgblportal.de)

Hat das auch einen Nutzen für mich als Eigentümer?

Beim bedarfsorientierten Energiepass wird die Qualität der Außenwände, Fenster und sonstiger Außenbauteile berücksichtigt, ebenso die Heizung, die Trinkwassererwärmung und die Lüftungsverluste. Der Nebeneffekt dieser entsprechend aufwendigeren Methode ist, dass man bei Altbauten dabei die jeweils schwächsten Punkte ermittelt, und entsprechende Modernisierungsvorschläge machen kann. Dadurch kann man schnell erkennen, welche Maßnahme die größte Energieeinsparung zur Folge hat, und kann bei geplanten Sanierungen das Kosten-Nutzen-Verhältnis besser abschätzen.

Und was wird für einen Energiepass benötigt?

Um einen bedarfsorientierten Energiepass zu erstellen, benötigen wir Pläne, Baubeschreibungen und Angaben zur Haustechnik, wie Art der Heizung oder der Lüftung. Bei Neubauten sind diese Angaben kein Problem, besonders, wenn wir auch die Statik berechnen und die Außenbauteile auf statische und wärmeschutztechnische Belange optimieren können, aber bei Altbauten ist dies oft mit erhöhtem Rechercheaufwand verbunden. Umgekehrt führen möglichst genaue Angaben naturgemäß zu besseren Energiepässen.

Unter der Nummer 02331-50122 sind wir für Sie erreicherbar. Gerne können Sie uns bei all Ihren Fragen zu Energiesparen, Wärmeschutz und Energiesparnachweisen auch eine Email unter info@ib-bullerjahn.de schicken.