Ingenieurbüro Bullerjahn

Ihr zuverlässiger Partner in Hagen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Schutzhelm Auf Baustellen, bei denen die Angestellten mehrerer Arbeitgeber oder Firmen beschäftigt sind, ist gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) ein SiGeKo zu bestellen, sofern Sie als Bauherr dies nicht selbst übernehmen möchten.

Der Koordinator kann ein entsprechend qualifizierter Architekt, Ingenieur oder Handwerker sein, der schon anderweitig mit der Baumaßnahme zu tun hat, oft ist ein eigener Fachingenieur aber sinnvoller.

Wozu braucht man einen SiGeKo?

Auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern ist die Unfallgefahr nicht nur wegen der größeren Zahl an Arbeitern höher; auch durch verstärkten „Kommunikationsbedarf“ werden Fehler wahrscheinlicher. Unnötige Risiken und sich überschneidende Arbeitsgänge vermeiden Sie durch einen SiGeKo schon im Vorfeld, gemeinschaftlich genutzte Sicherheitsmaßnahmen wie Arbeitsgerüste, Schutzdächer und Geländer können durch entsprechende Vorarbeit zuverlässiger und auch ökonomischer geplant werden. Zusätzlich kontrolliert der SiGeKo aber auch während der Arbeiten den Sicherheitsschutz.

Was tut der SiGeKo?

Bausteine In der Planungsphase stellen wir die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken fest; bei größeren Bauvorhaben erhalten Sie den sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan). Der Plan ordnet die nötigen Maßnahmen nach Gewerken, wie Dachdecker- oder Erdarbeiten, und verbindet sie mit Gefährdungen und Zeiträumen, auch in Hinblick auf den Betrieb oder die Bewohner im Umfeld der Baustelle.

Weiterhin erstellen wir eine Unterlage, aus der Sicherheitsmaßnahmen für Wartung und Reparatur nach Ende der Baumaßnahme hervorgehen. Auch die Vorankündigung gemäß BaustellV senden wir für Sie an die zuständige Behörde und beraten Sie in arbeitsschutztechnischen Fragen.

In der Ausführungsphase überprüfen wir die Umsetzung der geplanten Maßnahmen, machen Baustellenkontrollen und nehmen an Baubesprechungen teil, ergänzen bei Bedarf den SiGePlan und reagieren auf die üblichen Änderungen im Bauablauf.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ist für alle am Bau Beteiligte eine Pflicht, die man nicht übertragen kann, aber mit dem SiGeKo verfolgt der Gesetzgeber das „Vier-Augen-sehen mehr-Prinzip“, um Fehler zu verhindern.

Wann braucht man einen SiGeKo?

Praktisch immer. Die BaustellV macht keine Ausnahmen etwa für reine Sanierungs- oder Abbruchmaßnahmen. Nur Baustellen, bei denen die Arbeitnehmer nur eines einzigen Arbeitgebers beschäftigt werden, sind ausgenommen. (Und damit sind nicht Unternehmer mit Subunternehmern und Sub-Subunternehmern gemeint.)

SiGeKo durch das Büro Bullerjahn

Bauarbeiter Wir arbeiten seit dem Jahr 2000 als SiGeKo, sowohl für Baustellen, bei denen wir noch für andere Fachingenieurleistungen beauftragt sind, als auch als reine Koordinatoren. Eine getrennte Beauftragung hat den Vorteil, dass sich jeder Fachingenieur auf seinen Bereich konzentrieren kann. Auf der anderen Seite ist es für Sie als Bauherr natürlich günstiger, uns sowohl als SiGeKo und beispielsweise als Bauphysiker zu beauftragen. Denn speziell in der Ausführungsphase können wir dadurch zeitsparend arbeiten und Ihnen entsprechende Nachlässe gewähren.

Möchten Sie Teilaufgaben des Koordinators selbst übernehmen, so werden wir auch dafür eine optimale Lösung finden. Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter der Nummer 02331-50122 an, um die Details mit uns zu besprechen. Gerne können Sie uns bei all Ihren Fragen zu Sicherheit auf der Baustelle auch eine Email unter info@ib-bullerjahn.de schicken.